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Dienstag, den 29. Januar 2008 um 17:21 Uhr |
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Berlin/München, 25.01.2008. Es hat sich rumgesprochen, dass ein generelles, ausnahmsloses Tierhaltungsverbot im Mietvertrag unwirksam ist. Eine Interpretation eines solchen Verbots in ein Tierhaltungsverbot für Hunde oder Katzen ist nicht zulässig, da eine unwirksame Klausel eben unwirksam ist und eine Umdeutung deshalb nicht in Frage kommen kann.
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