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Dienstag, den 29. Januar 2008 um 17:21 Uhr
Berlin/München, 25.01.2008. Es hat sich rumgesprochen, dass ein generelles, ausnahmsloses Tierhaltungsverbot im Mietvertrag unwirksam ist. Eine Interpretation eines solchen Verbots in ein Tierhaltungsverbot für Hunde oder Katzen ist nicht zulässig, da eine unwirksame Klausel eben unwirksam ist und eine Umdeutung deshalb nicht in Frage kommen kann.
 

Wirksam hingegen ist eine Klausel im Mietvertrag, wonach sich der Vermieter es vorbehält, ob er der Haltung eines Hundes oder einer Katze in der Mietwohnung zustimmt bzw. ob er eine solche erlaubt.

Ohne jegliche Zustimmung des Vermieters kann der Mieter sich jedoch Kleintiere in seiner Wohnung halten. Darunter versteht man landläufig Fische in Aquarien, Vögel in Käfigen, Schildkröten, Meerschweinchen, Goldhamster, Zwergkaninchen etc. Dies deshalb, weil man davon ausgeht, dass durch eine solche Tierhaltung keinerlei Beeinträchtigung der anderen Mieter im Haus zu befürchten ist.
 
Es sind aus früheren Jahren aber auch Urteile von Landgerichten bekannt (so Landgericht Kassel Az.:1 S. 503/96 und Landgericht Düsseldorf Az.: 24 S. 90/93), die davon ausgehen, dass z.B. Yorkshire-Terrier in der Mietwohnung erlaubnisfrei gehalten werden können, da diese eben auch Kleintiere seien. Die Geräusche dieser Tiere seien mehr ein Krächzen und nicht zu vergleichen mit dem Bellen von „richtigen“ Hunden.
 
Einige Gerichte sehen auch Katzen als Kleintiere an (so z.B. das Landgericht Hamburg, Az.: 307 S. 207/95), deren Haltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt. Judith Brettmeister von der aktion tier- Geschäftsstelle in München weist aber auch darauf hin: „Führt eine Tierhaltung, das kann genauso gut eine Kleintierhaltung sein, dass die anderen Mieter durch die Tiere belästigt oder gestört werden, dann kann der Vermieter den Tierhalter abmahnen, also dazu bewegen die Belästigung oder Störung zu unterbinden. Gelingt dies nicht, dann kann der Vermieter die Entfernung der Tiere aus der Wohnung verlangen“.

Quelle: Pressemitteilung von aktion tier – menschen für tiere e.V.

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